ESMA verlängert Beschränkungen im CFD-Handel

Wie erwartet hat die europäische Regulierungsbehörde ESMA beschlossen, die Hebelgrenze für den Handel mit CFDs und Forex um weitere drei Monate zu verlängern.

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat bekannt gegeben, die seit 1. August geltenden Beschränkungen im CFD- und Forexhandel ab dem 1. Februar 2019 um weitere drei Monate zu verlängern.

Die ESMA begründet die zeitliche Ausweitung der Maßnahmen mit der Notwenigkeit, private Anleger vor den Risiken des gehebelten Handels mit Differenzkontrakten zu schützen. Zuletzt hatte sie die Maßnahmen im November um drei Monate verlängert. Nun werden sie über den 1. Februar 2019 hinaus zu den gleichen Bedingungen um weitere 3 Monate verlängert.

Die Erneuerung wurde vom Aufsichtsorgan der ESMA am 18. Dezember 2018 vereinbart und beinhaltet folgende Erneuerung:

  • Hebelgrenzen für die Eröffnung einer Position durch einen Privatkunden, die je nach Volatilität des Basiswerts variieren:
  • – 30: 1 für Hauptwährungspaare;
    – 20: 1 für nicht große Währungspaare, Gold und wichtige Indizes;
    – 10: 1 für Rohstoffe außer Gold und kleinere Indizes;
    – 5: 1 für einzelne Aktien und andere Referenzwerte;
    – 2: 1 für Kryptowährungen;

  • Eine Margenausschlussregel auf Kontoebene. Dadurch wird der Prozentsatz der Marge (mit 50% der erforderlichen Mindestmarge) standardisiert, bei dem die Anbieter einen oder mehrere offene CFDs eines Privatkunden schließen müssen.
  • Negativer Kontostandschutz. Damit gilt eine garantierte Obergrenze für die Verluste von Privatkunden.
  • Einschränkung der Anreize für den Handel mit CFDs (z.B. Bonusgutschriften für Einzahlungen) und eine standardisierte Risikowarnung. Letztere beinhaltet den Prozentsatz der Verluste auf den Privatanlegerkonten eines CFD-Anbieters (hier haben wir eine Übersicht über die Verlustquoten).

Wie geht es weiter?

Die ESMA beabsichtigt, die Erneuerungsmaßnahme in den kommenden Wochen in den Amtssprachen der EU zu erlassen, woraufhin die ESMA eine offizielle Bekanntmachung auf ihrer Website veröffentlichen wird. Die Maßnahme wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ab dem 1. Februar 2019 drei Monate lang gelten.

Die Auswirkungen der verschärften ESMA-Regeln haben sich bereits in der CFD-Branche bemerkbar gemacht, so haben mehrere Onlinebroker zuletzt Gewinnwarnungen veröffentlicht (Plus 500, CMC Markets, IG).

Bildquelle: ESMA.europa.eu

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