CFD-Verband kritisiert Bafin

Die Bafin schränkt den Vertrieb von CFDs in Deutschland dauerhaft ein und steht damit in der Kritik (Bild: Bafin).

Per Allgemeinverfügung hat die Bafin diese Tage entschieden, dass die von der europäischen Finanzaufsicht ESMA zunächst temporär verhängten Beschränkungen im CFD Handel dauerhaft in Deutschland Anwendung finden werden. Der genaue Wortlaut der Bafin-Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden.

Damit bleiben die seit letztem Jahr geltenden Beschränkungen hinsichtlich zulässigem Hebel, Risikohinweisen und Vermarktungsbeschränkungen dauerhaft bestehen. Die gute Nachricht dabei: auch die umstrittene Nachschußpflicht bleibt dauerhaft ausgeschlossen. Die Regulierungen gelten ausschließlich für Privatkunden, die mit den Verfügungen vor hohen Kursverlusten bzw. Totalverlust ihres Kapitals geschützt werden sollen. Professionelle Kunden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind von den Beschränkungen nicht betroffen. Für sie bleibt aber auch das Risiko der Nachschußpflicht bestehen.

Die Beschränkungen waren ursprünglich von der europäischen Finanzaufsicht ESMA initiiert worden, allerdings nur temporär. Die mehrmals und zuletzt im April verlängerte Verfügung (wir berichteten) soll am 01.08.2019 auslaufen.

Deutsche CFD-Verband fordert „Erfahrene Privatanleger“ anders zu regulieren

Der deutsche CFD-Verband kritisiert nun die Entscheidung der BaFin, diese Beschränkungen für den deutschen Markt unbefristet zu übernehmen. Besonders die kategorischen Hebelbeschränkungen und die Vermarktungseinschränkungen stoßen dem Verband auf. Sie würden dazu führen, dass Privatkunden bei nicht-regulierten Anbietern Konten außerhalb der EU eröffnen. Diese erlauben auch heute noch den Handel mit großen Hebeln, bestehen dafür aber im WorstCase-Szenario auch auf Nachschüsse auf das eingesetzte Kapital. Ferner hätten ESMA und Bafin im Juli selbst einräumen müssen, dass die Intervention nicht greife, als sie genau vor diesen Anbietern gewarnt hätten, die mit aggressiver Internetwerbung auf Privatkundenfang gehen.

Der CFD-Verband unterstützt dagegen den Vorschlag der zypriotischen Aufsichtsbehörde. Diese habe vorgeschlagen, die Klassifizierungen der Privatanleger um „erfahrene Privatanleger“ zu erweitern, ähnlich wie es die Termingeschäftsfähigkeit im Handel mit Zertifikaten und Terminkontrakten vorsieht. Diese können erfahrene Privatanleger ebenfalls handeln, wenn Sie bestätigen, dass sie entsprechende Erfahrungen vorweisen können.

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