ESMA: Exotische Optionsscheine wieder handelbar

Seit Anfang des Monats sind Inline-Optionsscheine und Stay-High / Stay-Low-Optionsscheine wieder uneingeschränkt handelbar.

Die europäische Finanzaufsicht ESMA hatte im Juli ein Verbot von Binären Optionen beschlossen. Unter das Handel-Verbot von Binären Optionen für Privatanleger fielen auch die exotischen Optionsscheine. Das generelle Verbot gilt zwar weiterhin bzw. wurde gerade erst um drei weitere Monate verlängert (wir berichteten), aber die ESMA hat die exotischen Optionsscheine nun explizit von dem Verbot ausgenommen.

In den zurückliegenden Monaten konnten Privatanleger zwar noch Kurse für diese Optionsscheine abfragen, diese aber nicht mehr handeln. Dann hatte sich der Deutsche Derivate Verband (DDV) eingeschaltet und Gespräche mit der ESMA geführt. Heraus gekommen ist nun eine Ausnahme für Produkte, die bei der Emission eine Mindestlaufzeit von 90 Tagen aufweisen, mit einem Wertpapierprospekt unterlegt sind und an der Börse handelbar sind. Weiterhin haben sich die DDV-Mitglieder dazu verpflichtet, keine Positionen gegen die Kunden einzunehmen. Das bedeutet, dass die Marktrisiken der Scheine durch Gegengeschäfte abzusichern sind.

Für Privatanleger hat das zur Folge, dass Inline- und Stay-Optionsscheine seit Anfang Oktober wieder ganz normal gehandelt werden dürfen. Zumindest wenn diese „umfangreiche Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit Finanzprodukten“ besitzen.

Bildquelle: ESMA.europa.eu

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