Britische FCA verbietet den CFD-Handel mit Krypto-Währungen an Privatanleger

Paukenschlag bei der britischen Finanzaufsicht FCA! Die Behörde verbietet den Handel mit CFDs auf Kryptowährungen. Wie wird die deutsche BaFin reagieren?

Am 06.10.2020 schockte die britische Finanzaufsicht FCA die Broker-Branche mit einem Erlass, dass den Verbot des Handels mit CFDs auf Krypto-Währungspaare vorsieht. Dieser Schritt hatte sich angedeutet. Bereits im Juli 2019 hatte die britische Regulierungsbehörde weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Krypto-CFDs angekündigt.

Verboten wird der Handel und das Marketing für Krypto-CFDs und ETNs an Privatkunden. Das Verbot tritt nicht sofort in Kraft, sondern erst zum 06.01.2021. Institutionelle Anleger und Investoren, die als „Professionelle Kunden“ eingestuft worden sind, sind von dem Verbot nicht betroffen (FAQ „Professionelle Kunden“).

Das Verbot ist ein weiterer Nackenschlag für die Branche. Nach den Hebelbeschränkungen durch die ESMA, die bereits empfindliche Einbußen für die CFD-Broker bedeutete, war der Handel mit Krypto-Währungen einer der absoluten Wachstumsbereiche. Viele Anleger, die an den extrem volatilen Krypto-Währungen partizipieren wollten, wählten den Weg über CFDs. Und das aus gutem Grund, denn CFDs bieten viele Vorteile. Es müssen keine Kryptos in Wallets verwahrt werden, die Transaktions-Kosten sind sehr niedrig und es kann sowohl auf steigende, wie auch auf fallende Kurse gesetzt werden.

Nun wurde der große Erfolg der Krypto-CFDs der Branche gleichzeitig zum Verhängnis. Die FCA verweist in ihrem Statement zum Verbot auf die hohen Risiken, denen Privatanleger im Handel mit diesen Instrumenten ausgesetzt sind. Durch das Verbot sollen Privatanleger angeblich vor Verlusten in Höhe von 53 Mio. GBP geschützt werden.

Was bedeutet das Verbot für deutsche Trader?

Bisher sind von dem Verbot nur Broker betroffen, die durch die britische Finanzaufsicht reguliert werden. Offen ist, wie die deutsche Finanzaufsicht BaFin auf den Vorstoß durch die FCA reagieren wird. Bisher gilt in Deutschland beim Handel mit Krypto-CFDs eine Begrenzung des maximal zulässigen Hebels für Privatanleger auf maximal 2. Es muss also mindestens 50% an Sicherheitsleistung durch den Anleger erbracht werden. Diese Vorgabe wurde 2018 von der europäischen Finanzmarktaufsicht ESMA erlassen und von der Bafin übernommen.

Auf die Bekanntgabe des Verbotes haben die Kurse der börsennotierten Broker wie CMC Markets, IG und Plus500 mit deutlichen Abschlägen reagiert.

IG Group PLC Chart

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