Bafin will Terminkontrakte mit Nachschußpflicht verbieten

Nachdem die Bafin bereits in 2017 den Vertrieb von CFDs mit Nachschußpflicht verboten hat, sind nun Terminkontrakte (Futures) in den Fokus der Finanzaufsicht geraten.

Obwohl die Anforderungen an den Handel mit Futures aufgrund der zu hinterlegenden Sicherheitsleistung vergleichsweise hoch sind, sorgt sich die Bafin um den Schutz von Privatanlegern. Als Grund gibt sie u.a. die zunehmende Verbreitung von Mini- und Micro-Futures an, bei denen die zu hinterlegende Sicherheitsleistung gering ist und sich damit eher an Kleinanleger richten. Zuletzt hatte z.B. die amerikanische CBE diverse Micro-Futures auf Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum herausgegeben.

Der Entwurf des Verbotes kann ab sofort bis zum 17. März 2022 durch Marktteilnehmer gegenüber der Bafin kommentiert werden. Der CFD-Verband hat nun eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er den Vorstoß der Bafin grundsätzlich gutheisst. Er bemängelt an dem Entwurf aber, dass dieser den Erfahrungslevel der Anleger nicht berücksichtigen würde. Er fordert, dass neben den beiden Risiko-Kategorien „Institutionelle Kunden“ bzw. „Privatanleger“ noch eine weitere Kategorie eingeführt wird, in der semi-professionelle Anleger geführt werden.

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