CFD Trader können aufatmen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die vor 3 Jahren eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit verfassungswidrig ist.
Damit ist das unbeliebte Gesetz zwar noch nicht endgültig vom Tisch, aber die Chancen stehen nun zumindest gut. Am Ende wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden müssen.
Zum Hintergrund: Vor 3 Jahren wurde ein Gesetz verabschiedet, dass es Privatanlegern in Deutschland nur noch erlaubt, bis zu 20.000 Euro kumulierte Verluste aus Termingeschäften (zum Beispiel Futures oder auch CFDs) pro Jahr mit Gewinnen zu verrechnen. Die Folge: Wer viel handelt und dabei viele Gewinntrades- und auch Verlusttrades hat, kann diese nicht mehr gegeneinander aufrechnen und muss auf den Großteil der Gewinne Steuern zahlen, wenngleich er per Saldo nur einen geringen Gewinn hat (oder sogar einen Verlust).
Mit Hilfe des deutschen CFD-Verbands hat ein Kläger eine Musterklage durch die Instanzen geführt. Diese ist nun positv durch das Bundesfinanzgericht beschieden worden. Hier gibt es weitere Infos zu der Musterklage.