Bafin verbietet CFDs mit Nachschußpflicht

logo bafinJetzt ist es amtlich. Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht verbietet CFDs mit Nachschußpflicht. Die Anbieter haben nun drei Monate Zeit, ihre Angebote entsprechend anzupassen.

Um das klarzustellen, die Bafin verbietet nicht generell CFDs (Contracts for Difference). Per Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG verbietet sie „nur“ CFDs mit Nachschußpflicht. Eine Nachschußpflicht tritt ein, wenn im Basiswert eine hohe Bewegung eintritt, die durch die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht mehr abgedeckt ist. Die Nachschußpflicht hatte zuletzt 2015 viel Geld vernichtet, als die schweizer Nationalbank die Bindung des Franken zum Euro überrraschend aufhob und in der Folge der Franken stark aufwertete. Weil hier neben einigen Broker-Pleiten (z.B. Alpari UK) auch viele Privatanleger betroffen waren, gingen auch bei den Verbraucherschützern zahlreiche Beschwerden ein.

In der Branche war dieser Schritt erwartet worden. Im Dezember kündigte die Bafin diese Maßnahme bereits an und hatte die Produktanbieter zu einer Stellungnahme aufgefordert (wir berichteten). Nun untersagt sie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Die Anbieter haben jetzt noch drei Monate Zeit, um ihre Angebote und Produkte entsprechend umzustellen. Danach dürfen Kontrakte mit einer Nachschusspflicht Privatkunden nicht mehr angeboten werden. Hier der Text der Allgemeinverfügung im Detail.

Was ist mit Forex und Futures?

Die Nachschußpflicht ist keine Erfindung der CFD-Branche. Schon lange bevor CFDs als Produkt auf den Markt gekommen sind, existierten schon andere Terminvereinbarungen wie Futures, die eine Nachschußpflicht vorsehen. Wer heute z.B. einen DAX-Future erwirbt, der muss sich darüber bewusst sein, dass er bei einem Crash des DAX mehr als das hinterlegte Kapital verlieren kann. Allerdings ist die Sicherheitsleistung beim Handel mit Futures i.d.R. sehr viel größer. Für einen Future auf den DAX (FDAX) muss eine initiale Margin von ca. 23.000 ? bei der Eurex hinterlegt werden. Auf den Punktestand von 12.800 im DAX umgerechnet, beträgt der Hebel hier 14. Das ist natürlich wenig im Vergleich zu Hebeln von 100 und mehr, den einige CFD-Broker anbieten. Die hohe Sicherheitsleistung bei Futures führt dazu, dass sich hier hauptsächlich institutionelle Trader und Profis bewegen. Ganz im Gegensatz zu CFDs, welche zwar auch von institutionellen Tradern genutzt werden, um Positionen zu hedgen, aber eben auch von sehr vielen Privatanlegern.

Wie reagieren dioe Broker auf das Verbot?

Offiziell begrüsst die Branche den Schritt der Bafin (siehe die Reaktionen der Broker). Viele Broker haben bereits letztes Jahr angefangen, ihre CFD- und Forex-Produkte umzustrukturieren, so dass Kunden die Wahl haben zwischen CFDs oder Kontomodellen mit und ohne Nachschusspflicht. Bis Anfang August haben sie nun Zeit, die Produkte so umzustellen, dass Verluste auf die hinterlegte Sicherheitsleistung begrenzt werden. Auch wenn die Bafin keine explizite Anweisung in Bezug auf Hebel erlassen hat, dürfte dies zu einer Anpassung der Hebel nach unten führen.

Was denkt ihr über den Erlass der Bafin? Begrüsst ihr diesen Schritt oder würdet ihr gerne weiter mit hohen Hebeln handeln?

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