Nachschussverbot bei Futures – wie schaut die Zukunft des Futures-Handels aus?

Zum 1. Januar 2023 wird der Handel mit Futures durch die BaFin deutlich strenger reguliert. Welche Auswirkungen hat dies auf den Handel?

Hebelprodukte versprechen im optimalen Fall satte Gewinne, doch auch der umgekehrte Fall kann leider eintreten und dann drohen Anlegern Verluste, die über ihre Kontoeinlagen hinausgehen. Um das Konto in diesem Wort Case wieder auszugleichen, muss erneut Geld überwiesen werden, andernfalls bleibt das Konto im Minus. Genau diese sogenannte Nachschusspflicht bei Hebelprodukten steht bei Anlegerschützern bereits seit langem in der Kritik. Für CFDs wurden daher bereits vor einigen Jahren deutliche Einschränkungen beim Handel für Privatanleger beschlossen. Der Future-Handel war lange davon ausgenommen, weil der für die Sicherheitsleistung bereitgestellte Kapitalbedarf hier sehr viel höher ist. Das hat sich aber mit dem starken Aufkommen von Mini-Futures geändert. Hier muss nur noch ein Bruchteil als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

Nun legt die BaFin auch bei Futures nach und schränkt den Handel für Privatanleger ab dem 1. Januar 2023 stark ein (wir berichteten). So sollen Trader vor hohen Verlusten geschützt werden, die über das eigene Kapital hinausgehen.

Es gibt Ausnahmen

Komplett ausgeschlossen vom Futures-Handel werden Privatanleger jedoch auch nach in Kraft treten der neuen Regelungen zu Beginn des kommenden Jahres nicht, denn es gibt Ausnahmen. So können Futures weiterhin als Absicherungsgeschäft gehandelt werden. In diesem Fall besteht weiter die Nachschusspflicht und der Privatanleger muss dies dem Broker bzw. der Bank vor jedem Handel bestätigen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Nachschusspflicht über die AGB des Brokers auszuschließen. In diesem Fall muss der Anbieter die Kosten übernehmen, falls der Kunde mehr Geld verliert, als er auf dem Konto hat. Diese Einschränkung gilt für alle deutschen Kleinanleger unabhängig davon, ob der Broker bzw. die Bank in Deutschland oder im Ausland sitzt. Gleichfalls gilt sie für alle Terminbörsen, wie Eurex, die CME, die Euronext und die ICE.

Explizit ausgenommen sind hingegen professionelle Anleger. Sie können Futures auch weiterhin unbeschränkt handeln (FAQ zur Registrierung als professioneller Kunde).

Wie reagieren die Broker auf die neuen Anforderungen?

WH Selfinvest ist einer der führenden Futures-Broker in Deutschland. Der Leiter der deutschen Niederlassung Dominic Schorle begrüßt die Entscheidung der Bafin grundsätzlich, da sie geeignet sei, um unerfahrene Trader vor negativen Folgen zu schützen. Auch nach dem 1. Januar 2023 wird WH Selfinvest den Future-Handel anbieten „Wir werden die Erfordernisse der BaFin fristgerecht umsetzen und unseren Kunden weiterhin Futures innerhalb der neuen Regelungen anbieten. Durch die Allgemeinverfügung der BaFin ist für Privatanleger der Handel mit Futures sicher und damit besser geworden“

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