Maximaler CFD-Hebel von 30: ESMA fordert zur Stellungnahme bis zum 05. Februar auf

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) will den Hebel im CFD-Handel auf maximal 30 beschränken. Gleichzeitig überlegt die Behörde den gehebelten Handel von Krypto-Währungen stärker zu regulieren.

Im Dezember letzten Jahres hat die ESMA erstmals Ihre Pläne zur stärkeren Regulierung des europäischen CFD-Handels bekannt gegeben. Zentraler Teil der verschärften Regulierung ist eine Beschränkung des maximal zulässigen Hebels auf 30.

Im Detail plant die ESMA folgende Hebel-Beschränkungen:

  • CFDs auf Major-Forex-Paare: maximaler Hebel von 30
  • CFDs auf exotische Forex-Paare: maximaler Hebel von 20
  • CFDs auf große Indizes (DAX, Dow Jones, S&P 500 etc.): maximaler Hebel von 20
  • CFDs auf kleinere Indizes: maximaler Hebel von 10
  • CFDs auf einzelne Aktien: maximaler Hebel von 5
  • CFDs auf Gold: maximaler Hebel von 20
  • CFDs auf andere Rohstoffe: maximaler Hebel von 10

Außerdem überlegt die ESMA auch den gehebelten Handel mit Kryptowährungen (Bitcoin & Co.) stärker als bisher zu regulieren. Konkret denkt die Behörde darüber nach den Hebel auf maximal 2:1 zu senken (bisher gilt ein maximaler Hebel von 5:1) und über ein Marketing-Verbot nach. Möglich wäre sogar ein Verbot von CFDs auf Krypto-Währungen. Grund für die Überlegungen ist wie immer der Anlegerschutz aufgrund der extrem hohen Schwankungen der Krypto-Währungen und die fehlende Regulierung.

Nachdem im letzten Jahr bereits CFDs mit Nachschußpflicht verboten wurden, würde die Hebelbeschränkung abermals für den gesamten CFD- und Forexhandel gravierende Veränderungen bedeuten. Ist doch heute noch ein Hebel von 100 auf Forex-Paare und Indizes ganz normal. Teilweise bieten Broker auch noch Hebel von 200:1 und mehr an.

Aus der Branche wird die Sorge geäußert, dass Offshore-Broker aus dem außereuropäischen Raum sich die Beschränkungen zu nutze machen werden und Kunden mit höheren Hebel locken würden.

Die ESMA hat nun den nächsten formalen Schritt eingeläutet und die beteiligten Finanzdienstleistern zu einer Stellungnahme bis zum 05. Februar 2018 aufgefordert. Der Ablauf ähnelt damit dem Vorgehen der Bafin im letzten Jahr beim Verbot der Nachschußpflicht.

Update: Zwischenzeitlich hat die ESMA die Beschränkungen im CFD Handel beschlossen und sogar Binäre Optionen verboten.

Hier geht es zu der Veröffentlichung der ESMA im orignalen Wortlaut.

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