ESMA verlängert Beschränkungen im CFD-Handel um weitere 3 Monate

Die ESMA hat beschlossen, die Beschränkungen im CFD- und Forex-Handel um weitere 3 Monate zu verlängern. Die seit August geltenden Beschränkungen betreffen hauptschlich die Höhe des Hebels, mit denen im CFD- und Forex handelt spekuliert werden kann.

Nicht wirklich überraschend hat die paneuropäische Regulierungsbehörde ESMA am 26. September beschlossen, dass die seit dem 1. August 2018 geltenden Beschränkungen im CFD- und Forexhandel für Privatkunden um weitere 3 Monate bis zum 31.01.2019 verlängern wird. Die ESMA vertritt nach wie vor die Ansicht, dass der Schutz für Privatanleger im CFD-Handel nur gewährleistet werden kann, wenn die von der ESMA beschlossenen Beschränkungen bestehen bleiben. Sie hat daher vereinbart, die Beschränkungen ab dem 1. November zu verlängern. Bereits vor einigen Wochen hatte die ESMA außerdem das Verbot von Binären Optionen um weitere 3 Monate verlängert (wir berichteten).

Bis auf weiteres gelten folgende Einschränkungen im Handel mit CFDs:

  • 1. Hebelwirkung der Limits für die Eröffnung einer Position durch einen Privatkunden von 30:1 bis 2:1, die je nach Volatilität des Basiswerts variieren:
  • 30:1 für die wichtigsten Währungspaare
  • 20:1 für alle anderen Währungspaare, Gold und wichtige Indizes
  • 10:1 für andere Rohstoffe als Gold und andere Aktienindizes
  • 5:1 für Aktien
  • 2:1 für Kryptowährungen
  • 2. Margin Close Out: eine festgelegte Schwelle auf Kontoebene, bei deren Erreichen die Anbieter verpflichtet sind, die offenen CFD-Positionen zu schließen (bei 50% der erforderlichen Marge). Dadurch kann ein Anleger maximal 50 % des eingesetzten Kapitals mit einer Transaktion verlieren.
  • 3. Verbot der Nachschußpflicht (hatte in Deutschland schon vor der Intervention durch die ESMA gegolten)
  • 4. Eine Beschränkung der Anreize für den Handel mit CFDs (Bonus auf Einzahlungen etc.)
  • 5. Eine standardisierte Risikowarnung, die einen Hinweis darauf enthalten muss, wie hoch der Prozentsatz der Privatanleger bei dem spezifischen CFD-Anbieter ist, die Verluste machen

Weil es bei der Umsetzung der Risikowarnung bei einigen Anbietern Schwierigkeiten gegeben hat, kommt die ESMA diesen in dem letzten Punkt ein Stück entgegen. Ab sofort kann es ausreichend sein, nur den Hinweis zu geben, wieviele CFD-Konten des Anbieters Geld verlieren z.B. „[X] % der CFD-Konten im Privatkundenbereich verlieren das eingesetzte Geld“.

Die CFD-Branche steht unter Druck

Die neuen ESMA-Regeln beginnen sich bereits auf die Erträge der CFD-Broker auszuwirken. Diese Tage haben die beiden angelsächsischen Platzhirsche, die IG Group (Artikel) und CMC Markets (Artikel) ihre Anleger mit Gewinnwarnungen geschockt (Kursverlauf CMC Markets PLC). Bei IG hat zudem der langjährige CEO Peter Hetherington seinen überraschenden Rücktritt bekanntgegeben.

2-Klassen-Gesellschaft im CFD-Handel

Es gibt aber weiterhin Kundengruppen, die unverändert ohne Hebel-Beschränkungen traden dürfen. Dabei handelt es sich um Kunden, die als „Professionelle Kunden“ eingestuft werden. Die meisten Broker haben deswegen zwei Kontomodelle ins Leben gerufen, unterteilt nach Privatanlegern und Professionellen Anlegern. Wann sich ein Kunde als „Professioneller Kunde“ einstufen lassen kann, wird von den Brokern leicht unterscheidlich gehandhabt und hängt von dem Land ab, über den der Broker reguliert ist.

Der Kunde muss nachweisen, dass er aufgrund seiner Erfahrungen, Kenntnisse und seines Sachverstandes in der Lage ist, eine Anlageentscheidung zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen zu beurteilen. Zudem muss er zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • der Kunde hat während des letzten Jahres durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal an einem relevanten Markt getätigt
  • der Kunde verfügt über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro
  • der Kunde hat mindestens für ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte voraussetzt

Bildquelle: ESMA.europa.eu

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