ESMA: Hebelbeschränkung im CFD-Handel tritt zum 1. August in Kraft

ESMA hat Termine für die neue Regulierung des europäischen CFD-Marktes bekanntgegeben. Regeln sollen auch für Kunden aus Nicht-EU-Staaten gelten.

Anfang März hatte die europäische Aufsichtbehörde für Finanzdienstliestungen ESMA bekannt gegeben, dass sie den Online-Handel mit Binären Optionen verbieten und den CFD-Handel mit weitreichenden Beschränkungen regulieren wolle (wir berichteten). Nun hat die ESMA diese Maßnahmen in den Amtssprachen der EU verabschiedet.

Binäre Optionen – ab dem 2. Juli 2018 – Verbot der Vermarktung, des Vertriebs oder des Verkaufs von binären Optionen an Privatanleger.

Contracts for Differences – ab 1. August 2018 – Hebelbeschränkungen für Eröffnungspositionen; Verbot eines negativen Kontostands (Nachschusspflicht); Verbot von Anreizen durch die Anbieter (z.B. Bonusleistungen bei Einzahlungen) und eine explizite spezifische Risikowarnung, die auf standardisierte Weise zu Verfügung gestellt wird.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass die neuen Regeln ab den oben genannten Zeitpunkten zunächst nur für einen Zeitraum von drei Monaten in Kraft bleiben. Vor Ablauf dieser Frist plant die ESMA die Erfolge der verhängten Maßnahmen einrer Prüfung zu unterziehen und dann ggf. eine Verlängerung zu beschließen.

Für den CFD-Handel bedeutet dies, dass die Marginanforderungen erheblich steigen werden. So werden ab dem 1. August nur noch Hebel von maximal 30 möglich sein. Der Broker Admiral Markets hatte vor einigen Tagen gezeigt, wie sich dadurch die Marginanforderungen für z.B. einen Trade auf den DAX30 verändern.

Regeln sollen auch für Kunden aus Nicht-EU-Ländern gelten
Interessant ist, dass die neuen Regeln nicht nur für Kunden aus EU-Ländern gelten sollen. Die zypriotische Finanzaufsicht CySEC hatte eine Anfrage an die ESMA weitergeleitet, bei der es darum ging, ob die ESMA-Interventionsmaßnahmen auch für Angehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten.

Hintergrund dieser Anfrage:
Viele EU-lizenzierte Broker unterhalten Offshore-Tochtergesellschaften in Regionen wie z.B. Australien, die immer noch höhere Hebel- und Einzahlungsboni zulassen. Über diese Tochtergesellschaften wurden z.B. Asiatische Kunden (z.B. Chinesen) bedient. Viele dieser Kunden haben die regulatorischen Entwicklungen in der EU jedoch aufmerksam verfolgt und möchten, dass ihr Konto bei der FCA- oder CySEC-lizenzierten Gesellschaft geführt wird. Nun geht es darum, ob für diese Non-EU-Kunden die gleichen Regeln angewendet werden müssen, wie für Kunden aus der EU.

Die ESMA hat sich hier in einer Stellungnahme sehr eindeutig positioniert. Die ESMA erklärte, dass die MiFID-II / MiFIR-Regelungen nicht auf der Grundlage des Standortes der Kunden diskriminiere, sondern vielmehr für Dienstleistungen gelte, die von Fiannzdienstleistern angeboten würden, die im EWR zugelassen seien.

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