Bafin: Futures-Handel für Privatkunden wird ab Januar 2023 beschränkt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will ab Januar Privatpersonen den Handel von Futures, die nicht der Absicherung dienen, verbieten.

Sie will damit verhindern, dass Privatkunden in hoch-volatilen Marktsituationen ihr gesamtes Vermögen verlieren. Dazu wird die Bafin Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten beschränken.

Kleinanleger dürfen hingegen laut Mitteilung weiter unter bestimmten Voraussetzungen zu Absicherungszwecken mit Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. Sie müssen den Absicherungszweck dann vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen. Absicherungsmöglichkeiten sind besonders bedeutsam für Agrarbetriebe, aber auch für andere Unternehmen der Realwirtschaft.

Zum anderen bleibt der Future-Handel für Kleinanleger dann möglich, wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Nachschusspflicht vertraglich ausschließt und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren können.

Es gilt eine Übergangsregelung: Nicht von der Bafin-Maßnahme erfasst sind Future-Kontrakte, mit denen Positionen abgewickelt bzw. geschlossen werden, die vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung eröffnet wurden.

Was sind Futures?

Futures sind Terminkontrakte auf einen bestimmten Basiswert. Sie verpflichten je nach Ausgestaltung als Short- oder Long-Positionen den Erwerber des Kontraktes, eine bestimmte Menge und Qualität des zugrunde liegenden Assets zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu einem bei Abschluss festgelegten Preis zu liefern oder zu kaufen. Der Verkäufer des Kontraktes unterliegt den entsprechenden Pflichten der Gegenseite. Das Verlustpotenzial ist bei Long-Futures auf die Höhe des Futures (Kontraktwert) begrenzt, bei Short-Positionen jedoch in der Höhe unbegrenzt. Kleinanleger können Futures nicht unmittelbar an einer Terminbörse handeln, sondern benötigen dafür einen Broker.

Reaktionen aus der CFD-Branche

Der Schritt der Bafin kommt nicht unerwartet. Die Bafin hatte bereits im Februar 2022 einen Entwurf veröffentlicht und die Marktteilnehmer um Kommentierung gebeten (wir berichteten). In einer ersten Reaktion scheint die deutsche CFD-Branche die Neu-Regelung zu begrüßen. Nachschusspflichten bei CFD (Contracts for Difference) hatte die deutsche Finanzaufsicht bereits 2017 verboten.

Jens Chrzanowski von dem Broker XTB findet, dass

Futures […] eigentlich nur für große Kunden relevant sind. Für private Trader gibt es seit Jahrzehnten auch in Deutschland CFD, die neben Optionsscheinen und Hebelzertifikaten diesen Markt abdecken. CFD haben den Vorteil von kleineren Ordergrößen, Schutz vor Nachschusspflichten, sehr viel geringeren Orderkosten (es fällt meist nur der Spread an, keine Ordergebühr!) und der einfachen, technischen Handhabung. Vor Jahren gab es bei CFD wie jetzt noch bei Futures die theoretische Gefahr von Nachschusspflichten, wenn der Markt stark gegen den Kunden lief. Dies war für Kleinanleger nicht wirklich kalkulierbar. Dass nun die BaFin endlich Futures ab Januar 2023 gleichbehandelt und dieses Risiko abschafft, ist ein guter Schritt in Richtung Kundenschutz!

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