CFDs werden steuerlich als Termingeschäfte klassifiziert – Knock-Out-Zertifikate dagegen nicht

Der CFD-Verband erneuert seine Kritik an den Plänen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), dass CFDs als Termingeschäfte kategorisiert werden sollen.

Dass CFDs als Termingeschäfte kategorisiert werden, war zwar vom CFD-Verband schon erwartet worden. Mit dem jüngsten Schreiben teilt das BMF jedoch mit, dass Knock-Out-Zertifikate und Optionsscheine nicht der Kategorie der Termingeschäfte zugerechnet werden.

Doch der Kern der Kritik des Verbands betrifft auch vielmehr das Gesetz selber, speziell den Aspekt der Verlustverrechnung. So wird im Jahressteuergesetz 2019 geregelt, dass Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen und so genannten Stillhalterprämien verrechnet werden können; nicht verrechnete Verluste könnten auf Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden. Zwar wurde das Gesetz im vergangenen Dezember nachgebessert und der Schwellenwert der Beschränkung auf nunmehr 20.000 Euro verdoppelt.

Aus Sicht des Verbandes ändert dies aber nur sehr wenig, er sieht in dieser Regelung grundsätzlich den größten Schwachpunkt: ?

Wir halten es unter verfassungsrechtlichen Aspekten für zumindest fragwürdig, dass der Staat an den Gewinnen von Anlegern uneingeschränkt teilhaben will, zugleich aber nur sehr begrenzt bereit ist, die Verluste mitzutragen und dagegen zu rechnen. Viele Gespräche mit Anlegern aus dem Markt haben uns den Eindruck vermittelt, dass wir mit dieser Einschätzung nicht allein sind. Wenn Privatanleger künftig Steuern zahlen müssen, obwohl unter dem Strich gar kein Gewinn angefallen ist, ist das etwas, was die seit Jahren von der Regierung propagierte private Altersvorsorge, die im Zuge vom Niedrigzinsen auch abseits von Sparbuch, Festgeld und Co vorgenommen werden soll, konterkariert

?, sagt Rafael Neustadt.

Der CFD-Verband gehören an: Société Générale, flatex Bank, IG Europe, FXFlat Wertpapierhandelsbank, SBroker, ViTrade, Consorsbank, WH Selfinvest und GBE brokers sowie die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und die Vereinigung Technischer Analysten Deutschlands (VTAD). Eine zentrale Aufgabe des Verbands ist es neben der Bündelung der Stimmen der Emittenten sinnvolle Standards und Qualitätskriterien für die Branche festzulegen.

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