Endlich gibt es wieder eine Steuerfairness für Kapitalanleger! Es hatte sich angedeutet, als der Bundesfinanzhof entschieden hatte, dass die vor 3 Jahren eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit verfassungswidrig ist.
Nun haben sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen gestrichen wird. Die Regelung soll rückwirkend bis 2020 angewandt werden. Verkündet wurde die neue Regelung vom stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Christoph Meyer.
Weitere Artikel zum Thema:
- CFD-Handel: Verlustverrechnungsbeschränkung ist verfassungswidrig
- CFDs werden steuerlich als Termingeschäfte klassifiziert ? Knock-Out-Zertifikate dagegen nicht