Verlustverrechnungsbeschränkung wird rückwirkend abgeschafft

Endlich gibt es wieder eine Steuerfairness für Kapitalanleger! Es hatte sich angedeutet, als der Bundesfinanzhof entschieden hatte, dass die vor 3 Jahren eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit verfassungswidrig ist.

Nun haben sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen gestrichen wird. Die Regelung soll rückwirkend bis 2020 angewandt werden. Verkündet wurde die neue Regelung vom stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Christoph Meyer.

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