Finanztransaktionssteuer – Kommt sie oder kommt sie nicht?

Der erste Richtlinienentwurf der Finanztransaktionssteuer liegt vor. Danach soll diese bis spätestens 31.12.2013 umgesetzt werden. Die Steuer soll auf alle Finanztransaktionen Anwendung finden, wenn mindestens eine an der Transaktion beteiligte Partei ein in einem Mitgliedsstaat der EU ansässiges Finanzinstitut ist. Die Finanztransaktionssteuer soll auf alle Transaktionen (Kauf oder Verkauf) von Finanzinstrumenten, also Wertpapieren, strukturierten Finanzinstrumenten, Derivaten etc. anfallen. Erfasst werden soll auch zum Beispiel auch die Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen. Der Handel mit CFDs würde ebenfalls unter die neue Finanztransaktionssteuer fallen.

Die Steuer soll für Derivate-Transaktionen 0,01 % und für nicht Derivate 0,1 % betragen, wobei die Bemessungsgrundlage getrennt nach Derivaten oder Nicht-Derivaten (z.B. Abstellung auf Vergütung) differenziert werden soll. Die neue Steuer soll analog der Abgeltungssteuer von den Finanzinstituten erhoben werden.

Quelle: X-Press, Ausgabe November/Dezember 2011, X-Markets (Bild © ilro – Fotolia.com)

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