CFD-Handel: ESMA beschränkt Hebel und verbietet Binäre Optionen

Die ESMA hat weitreichende Einschränkungen für den CFD und Forex Handel beschlossen. Binäre Optionen werden für Privatanleger sogar komplett verboten.

Nun ist es amtlich. Heute hat die europäische Wertpapier- und Marktregulierungsbehörde (European Securities and Markets Authority) ESMA ihre Entscheidung bekanntgegeben, den Handel mit Differenzkontrakten stark einzuschränken. Vorausgegangen war eine Anhörung der betroffenen Broker und Devisenhändler aus ganz Europa (wir berichteten). Die nun veröffentlichten Maßnahmen bestätigen inhaltlich voll die bereits in der Konsultationsphase diskutierten Vorschläge der ESMA. Die Bedenken, die Branchenverbände (in Deutschland der CFD-Verband) und erfahrener Trader geäußert hatten, wurden in den nun veröffentlichten Maßnahmen nicht berücksichtigt.

Konkret hat die ESMA eine Beschränkung der maximal zulässigen Hebel beschlossen. Der Hebel im CFD- und Forex-Handel wird auf maximal 30 beschränkt. Zudem wird dieser maximale Hebel nur für die wichtigsten Währungspaare wie EUR/USD gelten. Für CFDs auf Indizes, seltenere Währungspaare, Aktien und Rohstoffe wird der zulässige Hebel noch niedriger angesetzt.

Beschlossene maximale Hebel:

  • CFDs auf Major-Forex-Paare: maximaler Hebel von 30
  • CFDs auf exotische Forex-Paare: maximaler Hebel von 20
  • CFDs auf große Indizes (DAX, Dow Jones, S&P 500 etc.): maximaler Hebel von 20
  • CFDs auf kleinere Indizes: maximaler Hebel von 10
  • CFDs auf einzelne Aktien: maximaler Hebel von 5
  • CFDs auf Gold: maximaler Hebel von 20
  • CFDs auf andere Rohstoffe: maximaler Hebel von 10

Zusätzlich zu den Hebelbeschränkungen hat die ESMA auch noch weitere Maßnahmen beschlossen, um Privat- und Kleinanleger zu schützen. So werden Anreize wie z.B. Einzahlungsboni durch die CFD-Anbieter verboten. Gleichzeitig müssen die Anbieter deutlichere Risikowarnungen als bisher bereithalten. Negative Kontensalden werden untersagt. Anleger sollen also in keinem Fall mehr verlieren können, als sie eingezahlt haben.

Die ESMA nennt als Gründe dass, „die Kombination aus hohen Renditeversprechungen in einem Umfeld historisch niedriger Zinssätze ein Angebot geschaffen hat, das Privatanleger in hohem Maße anspricht. Jedoch habe die inhärente Komplexität der Produkte und ihre übermäßige Hebelwirkung – im Fall von CFDs – zu erheblichen Verlusten für Privatanleger geführt.“

Der Beschluss der ESMA ist neuer Höhepunkt einer Entwicklung, die vorletztes Jahr ihren Anfang genommen hat. Damals hatte die Bafin CFDs mit Nachschußpflicht verboten. Erst vor Kurzem hatte Google bekanntgegeben, die Werbung in dem Netzwerk AdWords für CFDs und Kryptowährungen radikal einzuschränken (wir berichteten).

Wie geht es jetzt weiter?

Im nächsten Schritt werden die beschlossenen Maßnahmen im Amtsblatt der Europaischen Union veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung haben diese zunächst eine befristete Gültigkeit. Im Falle der CFD-Beschränkungen gelten diese zunächst für 2 Monate. Danach entscheidet die ESMA über eine Verlängerung der Maßnahmen.

Fazit:

Nun ist das eingetreten, was die CFD-Branche befürchtet hat. Ärgerlich bei der Entscheidung der ESMA ist, dass die Argumente der Branchenvertreter bei dem Beschluss offensichtlich nicht berücksichtigt wurden. Diese hatten u.a. eingewendet, dass erfahrene Anleger sehr wohl wissen, mit welchen Instrumenten und Risiken sie handeln. Insofern sollte bei der Behandlung zwischen unerfahrenen und erfahrenen Anlegern differenziert werden. Eine ähnliche Anwendung findet ja auch bei der Terminmarktfähigkeit statt.

Überhaupt ist die regulatorische Ungleichbehandlung von CFDs und Zertifikaten/Optionsscheinen/Aktienanleihen nicht nachvollziehbar. Hier sind nach wie vor extrem hohe Hebel möglich und Einschränkungen im Marketing gibt es nicht. Bei den beliebten Knock-Outs sind Totalverluste an der Tagesordnung. Profitieren dürfte daher die europäische Zertifikate-Branche und Offshore-Broker, die sich nicht an die Regularien der ESMA gebunden fühlen.

Etwas merkwürdig mutet zudem die zeitliche Beschränkung der ESMA-Maßnahmen an. So sollen die Einschränkungen die den Handel mit Differenzkontrakten betreffen, 2 Monate ab Verkündung gültig bleiben und der Verbot von Binären Optionen 1 Monat. Danach soll erneut geprüft und ggf. verlängert werden.

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